Rechtsprechung
BGH, 09.05.2001 - 2 StR 130/01 (1) |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 51 Abs. 4 S. 1 StGB; § 267 StPO
Anrechnung einer in England verbüßten Haftstrafe; Umfang der Darstellung von Zeugenaussagen in den Urteilsgründen - HRR Strafrecht
§ 400 Abs. 1 StPO
Unzulässige Revision der Nebenklage; Gesetzesverletzung - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Anrechnung - Anrechnungsmaßstab - Freiheitsentziehung - Haftbedingung
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 400 Abs. 1
Revisionsbegründung des Nebenklägers - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 14.01.1992 - 4 StR 629/91
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der …
Auszug aus BGH, 09.05.2001 - 2 StR 130/01
Eine Erstattung der dem Angeklagten durch das Rechtsmittel der Nebenklägerin entstandenen notwendigen Auslagen findet nicht statt, da auch dessen Revision erfolglos ist (vgl. BGHR StPO § 473 Abs. 1 Satz 3 Auslagenerstattung 1). - BGH, 30.01.1991 - 4 StR 485/90
Zulässigkeit eines ohne Angabe einer nicht oder nicht richtig angewandten zum …
Auszug aus BGH, 09.05.2001 - 2 StR 130/01
Damit hat sie nicht, wie im Hinblick auf die Regelung des § 400 Abs. 1 StPO unerläßlich, klargestellt, daß sie das Urteil mit dem Ziel einer Änderung des Schuldspruchs hinsichtlich einer Gesetzesverletzung anficht, die zum Anschluß als Nebenkläger berechtigt (st. Rspr.; vgl. BGHR StPO § 400 Abs. 1 Zulässigkeit 5; Beschluß vom 25. Oktober 2000 - 2 StR 313/00). - BGH, 25.10.2000 - 2 StR 313/00
Unzulässige Revision der Nebenklage
Auszug aus BGH, 09.05.2001 - 2 StR 130/01
Damit hat sie nicht, wie im Hinblick auf die Regelung des § 400 Abs. 1 StPO unerläßlich, klargestellt, daß sie das Urteil mit dem Ziel einer Änderung des Schuldspruchs hinsichtlich einer Gesetzesverletzung anficht, die zum Anschluß als Nebenkläger berechtigt (st. Rspr.;… vgl. BGHR StPO § 400 Abs. 1 Zulässigkeit 5; Beschluß vom 25. Oktober 2000 - 2 StR 313/00).
- BGH, 07.05.2004 - 2 StR 458/03
Einheitlichkeit der Revision (mehrere Verteidiger); Wiedereinsetzung in den …
Im Hinblick darauf, daß bei Freiheitsentziehung im Vereinigten Königreich - zumal da keine Anhaltspunkte für erschwerende Haftbedingungen ersichtlich sind - nur ein Anrechnungsmaßstab von 1:1 in Betracht kommt (vgl. auch BGH, Beschluß vom 19. Februar 1997 5 - StR 33/97 = NStZ 97, 327; Senatsbeschlüsse vom 9. Mai 2001 - 2 StR 130/01 und vom 26. September 2001 - 2 StR 368/01) hat der Senat auf Antrag des Generalbundesanwalts entsprechend § 354 Abs. 1 StPO den Anrechnungsmaßstab selbst bestimmt.Der nur geringfügige Erfolg der Revision rechtfertigt es nicht, den Angeklagten - auch nur teilweise - von den durch sein Rechtsmittel entstandenen Kosten und Auslagen freizustellen (vgl. u.a. Senatsbeschluß vom 9. Mai 2001 - 2 StR 130/01).
- BGH, 09.08.2002 - 2 StR 256/02
Begründung der Revision des Nebenklägers; Verwerfung der Revision als unzulässig …
Eine Beschwer im Schuldspruch ist nicht ohne weiteres ersichtlich (s. nur BGH, Beschl. v. 09. Mai 2001 - 2 StR 130/01 und Beschl. v. 12. September 2001 - 2 StR 323/01)".